{{{ADDRESS}}} {{{LASTNAME}}},
wir erlauben uns, Ihnen für den Verzehr von Speisen und Getränken wie folgt zu berechnen:
{{{INVOICE_TABLE}}}Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da der Verein Kreativität trifft Technik e.V. als Kleinunternehmen unter die Regelung des § 19 Abs. 1 UStG fällt.
Bei dieser Abrechnung handelt es sich lediglich um einen Zwischenstand. Die Hauptrechnung wird einmal monatlich getrennt zugestellt und der Gesamtbetrag wird dann vom angegebenen Bankkonto eingezogen.
Der Gesamtbetrag für den aktuellen Monat beträgt bisher:
{{{SUM_MONTH}}} €Grüße aus dem Mainframe,
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